Kanzlei Dr. Miecke & Kollegen

Hannover/Laatzen - Zweigstelle: Laatzen/Rethen - Hameln

Schadenersatz im Baurecht

Im Baurecht gibt es Schadenersatz nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts. Insbesondere für Schäden an anderen Gewerken, Verletzung baurechtlicher Vorschriften und wegen Baumängeln haften Bauunternehmen und Architekten. Je nach Schaden haften diese getrennt oder als Gesamtschuldner.

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