Kündigungsschutz

 

 

Die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes bieten die Möglichkeit eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu erhalten.

 

Wichtig ist, dass Sie jede Kündigung ernst nehem, gerade, wenn diese offen und ohne Briefmarke in Ihrem Briefkasten eingeworfen worden ist. Der Arebtigeber kann den Zugang dann wahrscheinlich lückenlos beweisen. Wichtig ist dann für den Anwalt, dass Sie ihm/ihr genau sagen, wann der Brief wahrscheinlich bei Ihnen gewesen ist.

 

Nach dem frühest möglichen Zugang bestimmt der Anwalt dann die dreiwöchige Fris tzur Erhebung der Kündigungsschutzklage. _nach Ablauf diser Frist, haben Sie keine Möglichkeit mehr eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu erhalten. 

 

 

Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor unberechtigten Kündigungen. Hintergrund ist die große wirtschaftliche Bedeutung des Arbeitsplatzes für jeden einzelnen Arbeitnehmer.

 

Ein Arbeitsverhältnis kann aber auch durch Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages, durch einen Aufhebungsvertrag enden. Ein Aufhebungsvertrag, der zur Aufhebung des Arbeitsvertrages führen soll muss im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden.

 

Mit einer Kündigung beendet ein Partner des Arbeitsvertrages das Arbeitsverhältnis. Anders als bei einem Aufhebungsvertrag kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene mit der Kündigung einverstanden ist.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.