Kanzlei Dr. Miecke & Koll.


Das Bauplanungsrecht schützt als ein Teil des öffentlichen Baurechts die Planungshoheit der Kommunen, erzwingt aber auch eine Abstimmung der kommunalen Gestaltungen.

 

Fachanwältin Dr. Miecke hat früher eine Zeit lang bei der Stadt Hannover im Bauamt zunächst in der Sanierungsabteilung, dann in der Umlegungsabteilung gearbeitet.

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