Kanzlei Dr. Miecke

Hannover - Laatzen/Rethen - Hameln

Online-Service

 

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Online-Service!

 

Möchten sie über familienrechtliche Themen genauer informiert werden, dann wählen Sie aus:

 

 

ZUGEWINN

 

  UNTERHALT

 

AUSGLEICH VON ARBEITSLEISTUNGEN

 

 UMGANGS- UND SORGERECHT

 

VERSORGUNGSAUSGLEICH

 

 

 

 

 

 

Was bieten wir mit unserem Online-Service?

 

 

 

Sie können auf unserer Service-Seite Formulare herunterladen, die Sie benötigen, um uns ein Mandat zu erteilen. Wir haben  für Sie auch die Möglichkeit geschaffen, dass Sie uns bequem die für das Mandat benötigten Angaben von zu hause aus mitteilen können. Sie können Ihre Anfragen auch per Mail schicken. Wir werden Ihre Anfrage beantworten!

 

 

Sie haben wenig Zeit und wollen Ihre rechtlchen Angelegenheiten zeitlich unabhängg von zu hause aus erledigen?

 

Dann geben Sie uns Online ein Mandat!

 

Scheidungsauftrag

Kündigungschutzauftrag

Pflichtteilsauftrag


Gesetze

 

Gesetze und Regeln bestimmen unser alltägliches Zusammenleben.

Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen. Wenn Sie Gesetzestexte suchen und einzelne Vorschriften nachschlagen wollen, können Sie hier unter

"Gesetze" fündig werden. Geben Sie für die Suche ein Stichwort oder den Namen des Gesetzes ein. Gerne beraten wir Sie aber auch zu den einzelnen gesetzlichen Vorschriften.

 

Besonderer Service: Elektronische Akte

 

Informieren Sie sich über die Vorteile der elektronischen Akte. Wenn Sie wollen führen wir Ihre Akte zukünftig als elektronische Akte. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Kosten. mehr

 

Telefonberatung:

 

Wir beraten Sie auch telefonisch. Ab sofort werden die entstehenden Beratungsgebühren wegen unseres 10jährigen Jubiläums mit den Gebühren weiterführender Mandate verrechnet.mehr

 

 

Hinweise:

1. Die Abrechnung eines zivilrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Mandats erfolgt nach § 2 Abs. 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auf der Grundlage des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit (Gegenstandswert). Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vergütungsverzeichnis (VV).

 

2. Jede Partei trägt im Arbeitsrecht ihre außergerichtlichen Kosten und die gerichtlichen Kosten erster Instanz gem. § 12a ArbGG selbst. 

 

Formularservice:

 

Bei uns erhalten Sie folgende Formulare kostenlos zum Downloaden:

 

 

Außergerichtliche Vollmacht zur Mandatsübertragung

 

Prozessvollmacht

 

Beratungshilfe

 

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

 

Fragebögen zur Durchführung des Versorgsausgleich

 

Antrag auf Verbraucherinsolvenz

 

 

 

 

 

Die Übersendung erfolgt nach Erteilung einer Lastschrift oder Vorkasse.

Gegen einen Aufpreis von 2 € können Sie mehrere Formulare auch auf CD-Rom erhalten. Bei Übersendung per Mail erhalten Sie einen Rabatt von 5 %.

 

 

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Weitere Informationen finden Sie hier.