Kanzlei Dr. Miecke & Koll.

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Bauordnungsrecht

 

Das Bauordnungsrecht ist einer der wichtigsten Bereiche des öffentlichen Baurechts. Bei der Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit beantragter  Bauvorhaben werden die landesrechtlichen Vorschriften - in Niedersachsen die Vorschriften der NBauO - angewandt. Die häufigsten Probleme gab es in der Vergangenheit immer wieder wegen der Verletzung von Abstandsvorschriften, die mit Wirkung zum 13.04.2012 aufgehoben worden sind.

 

Die zuständige Baubehörde überprüft aber weiterhin zunächst, ob das beabsichtigte Vorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist.

Danach schließt sich die Prüfung an, ob das beabsichtigte Vorhaben den sonstigen Vorschriften der NBauO entspricht. Dazu gehören u. a. die wichtigen Vorschriften über Brandschutz, Standsicherheit, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sowie der Verkehrssicherheit.

 

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