Mobbing

Nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts ist Mobbing “das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern durch andere Arbeitnehmer oder den Vorgesetzen“. Hierzu zählen: Beleidigung, Entzug von Arbeitsaufgaben, unberechtigte Hausverbote, gezielte Arbeitsüberlastung sowie das Herausdrängen aus dem Arbeitsverhältnis. Die Mobbing-Attacken sind in einem Mobbing-Tagebuch genau nach Datum, Uhrzeit und Vorfall zu dokumentieren.

 

Der Arbeitgeber unterliegt einer Fürsorgepflicht, sodass er dafür sorgen muss, dass das Mobbing – das Anfeinden / Diskriminieren / Schikanieren aufhört. Andernfalls kann der Störer abgemahnt, versetzt oder im Extremfall gekündigt werden.