Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) stammt vom 12. Oktober 2006 und wurde zuletzt durch den Änderungstarifvertrages  Nr. 2 vom 1. März 2009 geändert. 


Dieser Tarifvertrag ersetzt den früheren BAT.Er regelt insb. Ausschlussfristen, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie.

 

Haben Sie Fragen oder Ansprüche in diesem Bereich, dann wenden Sie sich an uns!

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Weitere Informationen finden Sie hier.