Kanzlei Dr. Miecke & Kollegen

Hannover/Laatzen - Zweigstelle: Laatzen/Rethen - Hameln

 

 

Arztstrafrecht

 

Ein Arzt macht sich bei jedem ärztlichen Heileingriff strafbar. Nur durch die Einwilligung des Patienten ist dieser Eingriff gerechtfertigt. Dies setzt aber voraus, dass die Einwilligung nach einer sachgerechten und vollständigen Aufklärung gegeben wird.

 

Ein besonderer Schwerpunkt des Arztstrafrechts ist der Bereich des Abrechnungsbetruges, der Untreue, der Bestechlichkeit und Vorteilsnahme.

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