Unterhalt

 

 

Aufträge zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen können Sie hier direkt unter Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Adresse des Unterhaltsberechtigten und des Unterhaltsschuldners erteilen.

 

Für Zwangsvollstreckungen aus rechtskräftigen Unterhaltstiteln senden Sie uns bitte das Original der vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsnachweis per Post oder bringen Sie es uns persönlich vorbei.

 

Sollte kein Zustellungsvermerk auf der vollstreckbaren Ausfertigung enthalten sein, senden Sie uns bitte ebenfalls den Nachweis, dass der jeweilige Titel dem Schuldner seinerzeit zugestellt worden ist. Anderenfalls muss der Titel erst zugestellt werden. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihnen weder eine vollstreckbare Ausfertigung noch der Zustellungsnachweis vorliegen.

 

Lassen Sie von uns eine detaillierte Unterhaltsberechnung anfertigen!

 

Bitte erteilen Sie hier Ihren Auftrag:

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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Weitere Informationen finden Sie hier.