Versetzung

Bei einer Versetzung handelt es sich um eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers für eine gewisse Dauer, die er im Rahmen seines Weisungsrechts ausübt. Die Versetzung muss berechtigt sein. Insoweit bedarf es eines Einverständnisses des Arbeitsnehmers nicht.

Unter einer Versetzung fasst man folgende Maßnahmen zusammen:

(1) Zuweisung neuer Arbeitsaufgaben;

(2) Zuteilung zu einer anderen Betriebsabteilung;

 

(3) Zuweisung eines neuen Arbeitsortes.