Kanzlei Dr. Miecke & Kollegen

Hannover/Laatzen - Zweigstelle: Laatzen/Rethen - Hameln

Schadenersatz im Arbeitsrecht

Als Arbeitgeber können Sie immer dann Schadenersatz gegenüber Ihrem Arbeitnehmer geltend machen, wenn dieser vorsätzlich einen Schaden verursacht hat. Aber auch grob fahrlässige Schädigungen sind zumindest teilweise vom Arbeitnehmer zu erstatten.

 

Derartige Positionen können bei einer nachfolgenden Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem bestehenden Anspruch auf Abfindung verrechnet werden.

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