Dr. Miecke - Fachanwältin für Arbeitsrecht, Erbrecht und für Familienrecht

Fachanwalt? - Termine auch außerhalb üblicher Bürozeiten? -  


     Dr. Miecke & Kollegen    -    Rechtsanwaltskanzlei seit 1999                                                          

Kanzlei für praktische Lösungen

                          

                                 

            Hannover                      Laatzen                      Hameln      

   0511 / 87 644 97       05102 / 91 31 31      05151 / 82 24 88      

                

... Wir nehmen Ihr Mandant auch als Online-Mandat an!

Willkommen im Online-Bereich von Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke. Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht sich um die rechtlichen Grundbedürfnisse der Menschen zu kümmern. Wesentliche Einschnitte in Leben erfolgen durch arbeitsrechtliche Kündigungen, Trennungen und Todesfälle. In diesen Situationen brauchen Sie Hilfe!

 

Ob

 Kündigungsschutz, Mobbing, Mitbestimmung, Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung,

Scheidung, Unterhalt, Zugewinn,

Erbauseinandersetzung oder Pflichtteil

 

 Fachanwältin Dr. Miecke kümmert sich persönlich um Ihr Anliegen. Ihre Ansprüche werden geltend gemacht oder unberechtigte Ansprüche abgewehrt .

 

 

 

Die Kanzlei wurde 1999 in Laatzen gegründet.

 

Recht und Erfolgsaussichten spiegeln sich in folgenden berühmten Zitaten wieder:

 

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)


Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du. (Mahatma Gandhi)

 

Oft liegt eben in der Berufung der Segen. (Dr. Miecke)

 


 

Dr. Susanne Miecke
Dr. Susanne Miecke


Fachanwältin für  Arbeitsrecht, Fachanwältin für Erbrecht und  Fachanwältin für Familienrecht.

 


Die Kanzlei verfügt über mehrere Büros - eines in Hameln, eines in Hannover und zwei in Laatzen - und hat sich auf Online-Mandate spezialisiert. Wir bieten so gerade Mandanten, die viel unterwegs sind oder sich viel im Ausland aufhalten, aber in Deutschland Rechtsangelegenheiten zu regeln haben, eine optimale Lösung an. Sie sind so nicht mehr an Bürozeiten gebunden! Ihre Informationen erreichen uns wann immer Sie Zeit haben und werden von uns spätenstens am nächsten Bürotag bearbeitet.

Für Online-Mandate können Sie unsere Aufnahmeportale jederzeit nutzen Dorthin gelangen Sie hier.

 

 

Achtung!

Ein Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch und den Anspruch auf Urlaubsabgeltung einer Arbeitnehmerin auch nach Beendigung der Elternzeit einseitig kürzen, vgl. Urteil des

Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 16.09.2014, 15 Sa 533/14 zu

Art 7 EGRL 88/2003, Art 5 Nr 2 EURL 18/2010, § 17 BEEG, § 17 Abs 1 S 1 BEEG, § 17 Abs 2 BEEG, § 17 Abs 3 BEEG, § 17 Abs 4 BEEG.

 

neu - Pflegerefom verabschiedet -

Hinweis:

Wenn Sie uns ein Mandat online übertragen wollen, benötigen wir in jedem Fall das Original der von Ihnen unterschriebenen Vollmacht und ggf. das Original eines Formulars zur Beantragung von Prozesskostenhilfe. Senden Sie dies bitte an

 

Kanzlei Dr. Miecke & Koll.

Hildesheimer Str. 265 - 267

30519 Hannover 

 

Zur Pflegereform 2015 gehört auch das Pflegestärkungsgesetz mit Leistungsausweitung für Pflegebedürftige und das Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz. Der Bundestag hat am 17.10.2014 die Pflegereform 2015 beschlossen. 

Dazu gehört auch das GEPA. Dabei handelt es sich um das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.

Aus drei Pflegestufen werden fünf, die Leistungen werden erhöht. Neu ist auch das sog. Pflegeunterstützungsgeld. Dabei handelt es sich um Leistungen, die dem Krankengeld nach § 45 SGB V vergleichbar sind. Gezahlt wird nach § 2 Pflegezeitgesetz für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tagen. Der Arbeitnehmer darf in dieser Zeit der Arbeit fernbleiben.

Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung für Arbeitnehmer, die für pflegebedürftige nahe Angehörige in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherstellen.

 

Nach § 36 SGB XI werden Sachleistungen dynamisiert und betragen ab dem 01.01.2015 in 

 

Stufe 0 = 231 EUR
Stufe I = 468 EUR
Stufe II = 1.144 EUR
Stufe III = 1.612 EUR
Stufe III + Härtefall = 1.995 EUR

 

Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhen sich die Leistungsbeträge in Stufe I um zusätzliche 221 EUR auf 689 EUR und in Stufe II um 154 EUR auf 1.298 EUR. Ab 2015 gibt es zwischen der Sachleistung nach § 36 SGB XI und der Tagespflege nach § 41 SGB XI keinen Unterschied mehr bezüglich der Leistungshöhe, da auch die Beträge der Tagespflege um die entsprechenden Zuschläge erhöht werden.

 

 

 

Auch das Pflegegeld nach § 37 § 37 SGB XIwird dynamisiert und beträgt ab dem 01.01.2015 in

Stufe 0 = 123 EUR
Stufe I = 244 EUR
Stufe II = 458 EUR
Stufe III = 728 EUR

 

 

Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhen sich die Leistungsbeträge in Stufe I um zusätzliche 72 EUR auf 316 EUR und in Stufe II um 87 EUR auf 545 EUR.

 

 

Der Kostenersatz für die Beratungseinsätze wird bei Stufe I und II von 21 EUR auf 22 EUR angehoben. In Stufe III erfolgt eine Anhebung von 31 EUR auf 32 EUR.

 

 

Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort.

Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke ist Inhaberin des Fortbildungszertifikat des DAV.

Wenn Sie sich für bedürftig halten, lesen Sie bitte hier weiter!