Fachanwalt? - Termine auch außerhalb üblicher Bürozeiten? -
Dr. Miecke & Kollegen - Rechtsanwaltskanzlei seit 1999
Hannover Laatzen Hameln
0511 / 87 644 97 05102 / 91 31 31 05151 / 82 24 88
Willkommen im Online-Bereich von Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke. Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht sich um die rechtlichen Grundbedürfnisse der Menschen zu kümmern. Wesentliche Einschnitte in Leben erfolgen durch arbeitsrechtliche Kündigungen, Trennungen und Todesfälle. In diesen Situationen brauchen Sie Hilfe!
Ob
Kündigungsschutz, Mobbing, Mitbestimmung, Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung,
Scheidung, Unterhalt, Zugewinn,
Erbauseinandersetzung oder Pflichtteil
Fachanwältin Dr. Miecke kümmert sich persönlich um Ihr Anliegen. Ihre Ansprüche werden geltend gemacht oder unberechtigte Ansprüche abgewehrt .
Die Kanzlei wurde 1999 in Laatzen gegründet.
Recht und Erfolgsaussichten spiegeln sich in folgenden berühmten Zitaten wieder:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du. (Mahatma Gandhi)
Oft liegt eben in der Berufung der Segen. (Dr. Miecke)
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht.
Die Kanzlei verfügt über mehrere Büros - eines in Hameln, eines in Hannover und zwei in Laatzen - und hat sich auf Online-Mandate spezialisiert. Wir bieten so gerade Mandanten, die viel unterwegs sind oder sich viel im Ausland aufhalten, aber in Deutschland Rechtsangelegenheiten zu regeln haben, eine optimale Lösung an. Sie sind so nicht mehr an Bürozeiten gebunden! Ihre Informationen erreichen uns wann immer Sie Zeit haben und werden von uns spätenstens am nächsten Bürotag bearbeitet.
Ein Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch und den Anspruch auf Urlaubsabgeltung einer Arbeitnehmerin auch nach Beendigung der Elternzeit einseitig kürzen, vgl. Urteil des
Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 16.09.2014, 15 Sa 533/14 zu
Art 7 EGRL 88/2003, Art 5 Nr 2 EURL 18/2010, § 17 BEEG, § 17 Abs 1 S 1 BEEG, § 17 Abs 2 BEEG, § 17 Abs 3 BEEG, § 17 Abs 4 BEEG.
Hinweis:
Wenn Sie uns ein Mandat online übertragen wollen, benötigen wir in jedem Fall das Original der von Ihnen unterschriebenen Vollmacht und ggf. das Original eines Formulars zur Beantragung von Prozesskostenhilfe. Senden Sie dies bitte an
Kanzlei Dr. Miecke & Koll.
Hildesheimer Str. 265 - 267
30519 Hannover
Zur Pflegereform 2015 gehört auch das Pflegestärkungsgesetz mit Leistungsausweitung für Pflegebedürftige und das Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz. Der Bundestag hat am 17.10.2014 die Pflegereform 2015 beschlossen.
Aus drei Pflegestufen werden fünf, die Leistungen werden erhöht. Neu ist auch das sog. Pflegeunterstützungsgeld. Dabei handelt es sich um Leistungen, die dem Krankengeld nach § 45 SGB V vergleichbar sind. Gezahlt wird nach § 2 Pflegezeitgesetz für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tagen. Der Arbeitnehmer darf in dieser Zeit der Arbeit fernbleiben.
Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhen sich die Leistungsbeträge in Stufe I um zusätzliche 221 EUR auf 689 EUR und in Stufe II um 154 EUR auf 1.298 EUR. Ab 2015 gibt es zwischen der Sachleistung nach § 36 SGB XI und der Tagespflege nach § 41 SGB XI keinen Unterschied mehr bezüglich der Leistungshöhe, da auch die Beträge der Tagespflege um die entsprechenden Zuschläge erhöht werden.
Auch das Pflegegeld nach § 37 § 37 SGB XIwird dynamisiert und beträgt ab dem 01.01.2015 in
Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort.
Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke ist Inhaberin des Fortbildungszertifikat des DAV.