Dr. Miecke

Kündigungsschutz i

 

Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor unberechtigten Kündigungen. Hintergrund ist die große wirtschaftliche Bedeutung des Arbeitsplatzes für jeden einzelnen Arbeitnehmer.

Ein Arbeitsverhältnis kann aber auch durch Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages, durch einen Aufhebungsvertrag enden. Ein Aufhebungsvertrag, der zur Aufhebung des Arbeitsvertrages führen soll muss im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden.

Mit einer Kündigung beendet ein Partner des Arbeitsvertrages das Arbeitsverhältnis. Anders als bei einem Aufhebungsvertrag kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene mit der Kündigung einverstanden ist.

 

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