Arbeitsrecht - von Kündigungsschutz bis Sozialplan


Ob Kündigung, Fragen zum Arbeitsvertrag, rückständige Lohnzahlung, Urlaubsansprüche oder Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, Abmahnungen oder Mobbing  - bei uns sind Sie richtig. Lassen Sie gerade auch bei befristeten Verträgen prüfen, ob Sie nicht längst einen unbefristetne Arbeitsvertrag haben.

Ja, ich habe eine Kündigung erhalten und will mit einer Kündigungschutzklage deagegen vorgehen. 

Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht ist eins der interessantesten Rechtsgebiete des deutschen Rechtssystems, da es überwiegend auf den so genannten Kessler basiert. Dies bedeutet, dass im Arbeitsrecht kein einheitliches Gesetzbuch wie in anderen Rechtsgebieten die Grundlage für die Rechtsfindung ist. Grundlage der Rechtsfindung im Arbeitsrecht sind allgemein der Rechtsgrundsätze, die in Anlehnung der verschiedensten Schutzgesetze wie beispielsweise des Mutterschutzgesetzes, des Kündigungsschutzgesetzes USB. Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung insbesondere durch das Bundesarbeitsgericht ausgestaltet werden. Das Arbeitsrecht bietet denjenigen, die in diesem Rechtsgebiet einen Rechtsstreit führen den großen Vorteil, dass es zu einem der schnellsten Gerichtsverfahren in Deutschland kommen kann. Arbeitsgericht Hannover beispielsweise bekommt man innerhalb von 2-3 Wochen einen Gütetermin, indem man sich über etwaige Abfindungszahlungen verständigen kann. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer also in Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht vergleichen, so kann das Verfahren beendet sein, bevor die Kündigungsfrist ausläuft. Kein Rechtsgebiet hat sowie das Arbeitsrecht so viele so kurze Gerichtsverfahren aufzuweisen. Die Vergleichsquote im Arbeitsrecht liegt ca. 90 %. Allerdings lässt sich nicht jeder Rechtsstreit mit einem Vergleich beenden. Auch im Arbeitsgericht des insbesondere in der zweiten Instanz und vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder prägende Entscheidungen. Betrachtet man das Arbeitsrecht genauer, so stellt man fest, dass es nicht nur auf einer Vielzahl von Schutzgesetze basiert, sondern auch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung durchaus in weiten Teilen Arbeitnehmer freundlich ist, solange sich der Arbeitnehmer vertragsgetreu verhält.

 

Das Arbeitsrecht ist durch eine ständige Weiterentwicklung und Änderung der Gesetze und der Rechtsprechung geprägt.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht ist es daher sinnvoll, sich an Rechtsanwältin Dr. Miecke zu wenden, die Sie aufgrund ihrer Erfahrung kompetent beraten kann. Sie vertritt im wesentlichen Arbeitnehmer. Oft geht es dabei um den Arbeitsvertrag, die Lohnzahlung, um Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, eine Abmahnung oder um Mobbing. Auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Anfechtung, Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag, Fragen zum Arbeitszeugnis, zum befristeten Vertrag oder zur Haftung von Arbeitnehmern gehören zu diesem Bereich.

Auch das kollektive Arbeitsrecht spielt in der Rechtspraxis eine häufige Rolle. Hierzu zählt das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben. 

 

 

Fachanwältin Dr. Miecke beschäftigt sich außerdem mit dem Umwandlungsrecht, also dem Recht, das sich mit Umstrukturierungen von Unternehmen beschäftigt.

Kündigung? Fragen zum Arbeitsvertrag? Lohnrückstand? Urlaub? Abmahnung? Mobbing? Sozialplan? Interessenausgleich? Fachanwältin Dr. Miecke kann helfen! Ob Laatzen, Hannover, Hameln oder anderswo durch unseren Online-Service können wir uns um Ihr Anliegen kümmern, ohne dass Sie uns kommen müssen.

Fragen zum Arbeitsrecht beantwortet Ihnen Rechtsanwältin Dr. Miecke.

 

 

 

Welche Ansprüche gibt es im Arbeitsrecht?

 

Kündigungsschutz

 

Lohnansprüche einschließlich Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung

 

Karenzentschädigung

 

Recht auf Elternzeit

 

Recht als Teilzeitarbeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

 

Beschlussverfahren zur Geltendmachung von Zustimmungs-, Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates

 

Schadenersatz wegen Mobbing

 

Recht auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte

 

usw.

 

 

 

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