Kanzlei Dr. Miecke & Kollegen

Hannover/Laatzen - Zweigstellen: Laatzen/Rethen - Hameln

 

Zugewinnausgleich und Gesamtschuldnerausgleich

 

Bisher mussten Ehegatten, die einen gemeinsamen Kredit aufgenommen hatten und für den anderen auch nach der Trennung dessen Anteil mit abzahlten, neben dem familienrechtlichen Scheidungsverbundverfahren einen weiteren Prozess zum Ausgleich dieser Forderung führen. Dies lag daran, dass es sich bei diesem Verfahren um einen Zivilprozess und bei dem familienrechtlichen Scheidungsverbundverfahren um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit  handelte. Mit dem Familienrechtsreformgesetz ist aus prozessökonomischen Gründen eine einheitliche Verfolgung vor dem Familiengericht vorgesehen.

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