Zugewinnausgleich und Gesamtschuldnerausgleich
Bisher mussten Ehegatten, die einen gemeinsamen Kredit aufgenommen hatten und für den anderen auch nach der Trennung dessen Anteil mit abzahlten,
neben dem familienrechtlichen Scheidungsverbundverfahren einen weiteren Prozess zum Ausgleich dieser Forderung führen. Dies lag daran, dass es sich bei diesem Verfahren um einen Zivilprozess und bei
dem familienrechtlichen Scheidungsverbundverfahren um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelte. Mit dem Familienrechtsreformgesetz ist aus prozessökonomischen
Gründen eine einheitliche Verfolgung vor dem Familiengericht vorgesehen.
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