Besserer Zugang zu Gerichten
Sieben Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung 44/2001 ("Brüssel I") will die Kommission weitere Hindernisse bei der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen beseitigen. Das am 21. April 2009 angenommene Grünbuch samt Anwendungsbericht lassen eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Exequaturverfahrens erwarten. Rechtsschutz soll in diesem Zusammenhang durch ein europaweit harmonisiertes Nachprüfverfahren garantiert werden. Unterschiedliche Lösungsansätze enthält das Grünbuch hinsichtlich der Ablösung der bisherigen Rechtshängigkeitsregelung. Ziel ist es u. a., Gerichtsstandsvereinbarungen ein höheres Gewicht zu verleihen und Missbrauch von Torpedoklagen (Geltendmachung neg. Feststellungsklagen in Ländern mit langer Verfahrensdauer) zu vermeiden. Im Zusammenhang mit Sammelklagen erwägt die Kommission einheitliche Regelungen zur Anerkennung von Urteilen aus Drittstaaten, die in Europa gegen ordre public verstoßen. Zudem wird die Frage nach speziellen Zuständigkeitsvorschriften in diesem Bereich gestellt. Zu diesen und zahlreichen anderen Themen ruft die Kommission zur Stellungnahme auf. Die Konsultation zum Grünbuch endet am 30. Juni 2009.