Hannover/Laatzen - Zweigstelle: Laatzen/Rethen - Hameln

Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Versorgungsstrukturgesetz wurde am 1. Dezember 2011 gegen die Stimmen der Opposition nach 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen. Der 2. Durchgang im Bundesrat fand am 16. Dezember 2011 statt. Das Gesetz trat damit zum 1. Januar 2012 in Kraft.

 

„Mit dem Versorgungsstrukturgesetz werden jenseits kurzfristiger Effekte strukturelle Maßnahmen eingeleitet, die helfen, die gute medizinische Versorgung in Deutschland weiterhin zu erhalten. Wir begrüßen die vielfältigen Vorhaben zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land. Allerdings fehlen Maßnahmen, um die teure und unnötige Überversorgung, die es in den meisten anderen Gebieten gerade im fachärztlichen Bereich gibt, abzubauen. Überversorgung bindet medizinisches Personal und finanzielle Ressourcen, die dann woanders fehlen. Überversorgung abbauen und Unterversorgung verhindern sind zwei Seiten einer Medaille“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

Der GKV-Spitzenverband hatte im Vorfeld Eckpunkte für ein Versorgungsgesetz erarbeitet und in die politische Debatte eingebracht. In diesen werden die Themen Abbau der Überversorgung, mehr vertragswettbewerbliche Kompetenzen, die Verbesserung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung und die Innovationsförderung angesprochen. Zur spezialärztlichen Versorgung, der Reformierung der Bedarfsplanung sowie der Einführung von Innovationszentren hat der GKV-Spitzenverband vertiefende Positionspapiere erstellt.

 

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz soll es auch zu Veränderungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss  (G-BA) kommen. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) grundsätzlich erklärt, dass sich die Entscheidungsstrukturen des G-BA bewährt haben, wird Optimierungsbedarf auf Grundlage der Erfahrungen, die seit der Einführung der sektorübergreifenden und einheitlichen Ausrichtung durch das GKV-WSG gesammelt wurden, gesehen. Ferner sollen die Themenbereiche Transparenz, Offenheit und Beteiligungsmöglichkeiten sowie Bürokratiekostenabschätzung aufgegriffen werden. Vorschläge zur Optimierung der Arbeit des G-BA können Sie dem Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes entnehmen.

 

Gesetzesinitiativem zum Anlegerschutz

 

"Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts" vom 03.05.2010

 

 "Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts" vom 22.09.2010

"Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)" vom  25.08.2010

 "Bankenrettung in geordnete Bahnen lenken" vom 13.07.2010

"Referentenentwurf für ein Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)" vom13.07.2010

"Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte" vom 02.06.2010

"Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes" vom  11.05.2010

"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie" vom 24.03.2010

"Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung" vom 13.01.2010

"Act on the Establishment of a Financial-Market Stabilisation Fund (Financial-Market Stabilisation Fund Act – FMStFG)" vom 17.07.2009

"Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung / Formulierungshilfen für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen" vom 10.06.2009

"Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung (Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz)" vom 04.06.2009

"Act on the Rescue of Enterprises to Stabilise the Financial Market (Rescue Takeover Act – RettungsG)" vom 07.04.2009

"Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht" vom 25.03.2009

"Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes - Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – (FMStErgG) vom 18.02.2009

"Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze" vom 11.02.2009

 

Gesetzgebungsverfahren zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz

Die Bundesregierung hat nunmehr den umstrittenen Gesetzesentwurf für ein Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz eingebracht. Parallel soll auch ein wortgleicher Entwurf der Fraktionen eingebracht werden, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen. Die weiterhin umstrittenen Eckpunkte des Entwurfs sind:

  • gesonderte Aufbewahrungspflichten für Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften von 500 T€ (§ 147 AO-E).
  • Schätzungsbefugnisse bei der Verletzung von erhöhten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 i.V.m. § 162 Abs. 2 AO-E).

Beibehaltung der Möglichkeit, mit schwarzen Listen den Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug und die Dividendenfreistellung gemäß § 8b KStG zu beschränken (§ 51 EStG-E, § 33 KStG-E).

in Arbeit: Die EU-Erbrechtsverordnung

Die EU arbeitet an einer Vereinheitlichung des europäischen Erbrechts. Dazu gibt es einen Entwurf einer Erbrechtsverordnung.

Gesetzesinitiativem zum Anlegerschutz

 In diesem Jahr gibt es wegen der noch andauernden Wirkungen der Finanzmarktkrise zahlreiche Gesetzesinitiativen zum Anlegerschutz.Mehr...

Die Erbrechtsreformen 2010 

- Die Erbschaftssteuerreform

Die Erbschaftsteuer beschäftigt zurzeit wieder einmal das Bundesverfassungsgericht. Dort sind drei Verfahren zu der Frage anhängig,  ob die Neuregelungen ab 2009 verfassungskonform sind. Diese Verfahren werden unter den Aktenzeichen 1 BvR 3198/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3196/09 geführt. Es könnte sich daher lohnen Erbschaftsteuerbescheide mit dem Einspruch anzufechten. Mehr...

 

Neu zum 01.09.2009: das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

 

Das neue FamFG. Dieses Gesetz zeigt, wie eng die Rechtsgebiete Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht zusammen hängen und regelt die Verfahren dieser Rechtsbereiche in dem neuen FamFG.

 

Auch für diese Verfahrensarten kann abhängig von den Kosten des Verfahrens, den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und  den Erfolgsaussichten staatliche Hilfe gewährt werden, die nunmehr Verfahrenskostenhilfe heißt.

Weitere Informationen finden Sie hier.