Erbschaftsausschlagung - Nachlass mit großem Vermögen
Ehegatten können immer dann, wenn Ihr Ehegatte verstorben ist innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist wählen, ob Sie die Erbschaft als gesetzliche Erben annehmen und sich nach den gesetzlichen Vorschriften den Nachlass mit den Kindern als gesetzliche Erben teilen oder ausschlagen. Im Falle der Ausschlagung erhalten Sie ihren Pflichtteil und einen Zugewinnausgleich. Dies kann bei großem Zugewinn des verstorbenen Ehegatten und einem Nachlass mit großem Vermögen sehr viel mehr sein, als die Erbschaft selbst, weil der Zugewinnausgleichsanspruch als Nachlassverbindlichkeit vor der Austeilung auf die Erben von dem Reinnachlass abzuziehen ist.
Bestimmen Sie Ihr Anfangs- und Endvermögen sowie den Wert des Nachlasses und lassen Sie sich von uns eine Alternativberechnung erstellen:
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