Fachanwalt/Fachanwältin für Familienrecht 

Fachwalt Familienrecht in Laatzen - Dr. Miecke

Im Familienrecht sind zur Erlangung eines Fachanwaltstitels 120 Fälle nachzuweisen. Mindestens 60 der Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein; dabei zählen gewillkürte Verbundverfahren sowie Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen doppelt. 


Nach § 12 der Fachanwaltsordnung sind im Familienrecht besondere Kenntnisse nachzuweisen.


Für das Fachgebiet Familienrecht sind die besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen:


1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,


2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,


3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,


4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung. 

Scheidung und Auslandsaufenthalt - mit uns ist das möglilch

Sie wollen oder müssen aus beruflichen oder privaten Gründen im Ausland leben?

 

Sie können bei uns Ihre Scheidung in Auftrag geben. Wir brauchen zur Durchführung der Scheidung allerdings ein paar utnerschriften von Ihnen. Wenn Sie bereits im ersten Termin die Fragebögen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgefüllt mitbringen, beschleunigt dies nicht nur die Scheidung. Ihre Anwesenehit in Deutschland ist dann erst wieder zum Scheidungstermin erwünscht.

 

Wir können Sie auf elektronischem Wege über den Fortgang informieren und Ihre Fragen, die im Laufe der Scheidung auftreten auch auf diesem Wege beantworten.


Sie können uns den Scheidungsauftrag mit Hilfe unseres Online-Formulars erteilen. Dort finden Sie auch die Formulare, auf denen Ihre Unterschrift benötigt wird.

Scheidungsfolgen - Scheidungsfoglenvereinbarungen

Warum sollten Sei vor dem Scheidugnstermin eine Scheidungsfolgenvereinabrung abschließen?

Vor dem Scheidungstermin ist der richtige Zeitpunkt die finanziellen Verflechtungen, die durch die Ehe entstanden sind zu entflechten.

 

Sie haben sich möglicherweise mit Ihrem Ehegatten darauf geeinigt, dass es eine einvernehmliche Scheidung sein soll, dass sie sich über nichts streiten wollen. Doch streiten Sie nur deswegen nicht, weil Sie im Zweifel dafür auf ihre Rechte verzichten, keine Trennungsunterhalts, nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt einfordern? An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass Sie auf die Geltendmachung des Kindesunterhalts nicht verzichten können, weil Sie ansonsten zum Nachteil Ihres Kindes handeln!


Haben Sie den Hausrat aufgeteilt? Sie sollen mindestesn eine schriftliche Vereinbarung darüber aufsetzen, welche Ggenstände Sie bzw. ihr Ehegatte mit in die Ehe jeweils gebracht haben und wie die restlichen, gemeinsam  angeschafften GEgestände aufgeteilt werden sollen.


Zur Bestimmung des Zugewinns legen SIe Lsiten mit dem Anfangsvermögen jedes Ehepartners an und ebenso für das Endvermögen.


Alles was Sie schriftlich regeln, ist nachweisbar und ggf. einklagbar, wenn sie Ihr Ehegatte nach der Scheidung nicht mehr daran erinnern will oder ein neuer Partner sein Erinnerungsvermögen beeinträchtigt.