Fachanwältin für Arbeitsrecht, Erbrecht  und für Familienrecht

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht, für Erbrecht und für Familienrecht weiß Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke Rat bei Kündigung, Scheidung und im Erbfall.


Aus Erfahrung weiß sie, dass Ereignisse wie Kündigung, Trennung oder Tod so erhebliche Einschnitte im Leben sind, die in der Regel sehr kurzfristig zu einschneidenden Veränderungen in der Lebensführung führen. Sie haben in solchen Situationen plötzlich wie neue Aufgaben und Herausforderungen zu meistern.

 

Sind Sie beruflich so stark eingebunden, dass Sie nicht innerhalb der üblichen Bürozeiten einen Termin in einem unserer Büros wahrnehmen können, bieten wir Ihnen auf Anfrage, auch Termine außerhalb üblicher Bürozeiten.

 

Nicht selten fehlt Ihnen bei Kündigung, Trennung oder Tod eines nahen Angehörigen die Zeit, innerhalb der Öffnungszeiten anzurufen, einen Termin auszumachen und vorbei zukommen. Dann nutzen Sie unsere Online-Formulare!

 

Fachanwältin Dr. Susanne Miecke ist bei Kündigungsschutz, Mobbing, Mitbestimmung, Karenzentschädigung, Trennung, Scheidung, Erbschaft, Pflichtteil an Ihrer Seite. 

 

Wir kümmern uns um bei wesentlichen Einschnitten im Leben durch arbeitsrechtliche Kündigungen, Trennungen und Todesfälle um Ihre rechtlichen Grundbedürfnisse. In diesen Situationen brauchen Sie kompetente Hilfe! 

 

Deswegen hat Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke für Sie alle Voraussetzungen für Erlangung der drei Fachanwaltstitel nachgewiesen und erfüllt regelmäßig die ihr in diesem Zusammenhang obliegenden Fortbildungspflichten. Nur dadurch ist sie dauerhaft berechtigt, diese Fachanwaltstitel zu führen.

 

Wenn Sie bei Kündigung, Trennung oder Tod sofort handeln wollen, bietet unsere Kanzlei Ihnen dazu eine Online-Plattform. Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Sie uns so Ihren Auftrag erteilen.

 

Wir bearbeiten diesen Auftrag umgehend, wenn Sie die entsprechende Vollmacht und die mit dem Ereignis im Zusammenhang stehenden Dokumente in Kopie übersenden.

Während Sie die Vollmacht mit Ihrer Unterschrift im Original benötigen, reicht es bei den Anlagen, wenn Sie uns diese schicken. Dazu reicht ein kurzer Hinweis auf unserem Kontaktformular.

 

Hier erteilen Sie uns Ihre Online-Aufträge im

 

 

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